Was bedeutet es Lehrkraft bei der Schulstiftung Freiburg zu sein?
Lehrkräfte, die dauerhaft im öffentlichen Schuldienst in Baden-Württemberg tätig sind, können sich unter bestimmten Bedingungen an eine Privatschule beurlauben lassen. Hier sind die wesentlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen für diese Beurlaubung zusammengefasst.
Für alle Anträge sind die Vorgaben des Kultusministeriums Baden-Württemberg (Stellenwirksame Änderungswünsche) zu beachten und der Dienstweg einzuhalten.

Voraussetzungen für die Beurlaubung
Der Beurlaubungsantrag muss fristgerecht über das Portal STEWI (www.lehrer-online-bw.de/stewi) eingereicht werden. Für den online STEWI-Antrag ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Schulleitung und der Schulstiftung erforderlich. Einer Beurlaubung in den Privatschuldienst dürfen keine gravierenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Einstellung in den Schuldienst bei gleichzeitiger Beurlaubung an eine Privatschule
Lehrkräfte, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer staatlich anerkannten Privatschule, wie die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg, aufgenommen werden, können gleichzeitig in das Beamtenverhältnis des Landes Baden-Württemberg übernommen werden und sich dabei sofort beurlauben lassen. Für den online LEIN-Antrag Lehrereinstellung ist eine Bestätigung der Schulstiftung erforderlich.
Voraussetzung hierfür ist:
- Erfüllung der Leistungskriterien im öffentlichen Schuldienst,
- Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis,
- Nachweis eines bedingungsfreien unbefristeten Arbeitsvertrags mit der Privatschule,
- Vorhandensein geeigneter Stellen,
- Form- und fristgerechte Antragstellung.
Rahmenbedingungen während der Beurlaubung
Während der Beurlaubung erhalten Sie einen Arbeitsvertrag, der die Besoldung und den Beihilfeanspruch regelt. Sie erhalten die Besoldung auf der Grundlage des LBesGBW von der Schulstiftung. Die Beihilfe erhalten Sie vom Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW).
Probezeit und Einsatz an der Privatschule: Lehrkräfte leisten die Probezeit an der Privatschule ab, die dienstliche Beurteilung erfolgt durch die Schulleitung. Die Lehrkraft soll in allen Fächern ihrer Lehrbefähigung eingesetzt werden.
Bewährungsfeststellung: Eine Bewährungsbeurteilung wird durch die Schulleitung erstellt.
Beurlaubungsdauer und Verlängerung
Eine erste Beurlaubung ist in der Regel auf fünf Jahre befristet und kann bei Bedarf und Zustimmung der Privatschule verlängert werden.
Rückkehr in den öffentlichen Schuldienst
Die Zeit der Beurlaubung an die Schulstiftung gilt als Dienstzeit und wird auf die Probezeit angerechnet.
Es handelt sich um eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge (vom Land Baden-Württemberg) die ruhegehaltfähig ist. Die Schulstiftung leistet für die Zeit der Beurlaubung eine Versorgungsabgabe an das Land.
Die Beurlaubung in den Privatschuldienst steht im dienstlichen Interesse. Diese Beurlaubung wird als Erfahrungszeit bei der Stufenfestsetzung des Grundgehalts berücksichtigt, sofern Sie in den öffentlichen Schuldienst zurückkehren.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Personalsachbearbeiter/innen der Schulstiftung zur Verfügung.