Umfrage zur Elternbeteiligung am Schulbusverkehr aus dem Landkreis Emmendingen zur St. Landolin Schule.

Liebe Eltern,

der Ortenaukreis organisiert noch in diesem Schuljahr die Zusatzfahrten für den Schülerverkehr zur und von der St. Landolin Schule in den Landkreis Emmendingen. Allerdings kann ab dem kommenden Schuljahr das anfallende Defizit für die folgenden Busstrecken nicht mehr vom Ortenaukreis übernommen werden:

Linie Zusatzverkehr ab Zusatzverkehr bis
292 Malterdingen-Ettenheim 07:27 Herbolzheim Bahnhof 07:42 St. Landolin Schule
290/292 Teningen-Ettenheim 07:20 Kenzingen Gymnasium 07:40 St. Landolin Schule
292 Malterdingen-Ettenheim 07:25 Herbolzheim Bernhard-Galura-Schule 07:43 St. Landolin Schule
560/572 Wyhl-Ettenheim 06:40 Wyhl-Kapelle 07:25 St. Landolin Schule
572 Weisweil-Ettenheim 06:52 Weisweil-Rathaus 07:33 St. Landolin Schule
572 Herbolzheim-Ettenheim 07:08 Rheinhausen-Rheinmatthalle 07:38 St. Landolin Schule
292/290 Ettenheim-Teningen 13:08 St. Landolin Schule 13:23 Herbolzheim Bahnhof
292/290 Ettenheim-Teningen 13:10 St. Landolin Schule 13:27 Herbolzheim Bahnhof
292/572 Ettenheim-Weisweil-Kenzingen 12:20 St. Landolin Schule 12:34 Herbolzheim Bernhard-Galura-Schule
572 Ettenheim-Weisweil-Kenzingen 13:10 St. Landolin Schule 13:57 Kenzingen Bahnhof
572/560 Ettenheim-Forchheim 13:20 St. Landolin Schule 14:05 Forchheim Raiffeisenbank
572/560 Ettenheim-Wyhl 15:30 St. Landolin Schule 16:10 Wyhl Endinger Str.
7231/292/572 Ettenheim-Weisweil 15:33 St. Landolin Schule 16:10 Herbolzheim Emil-Dörle-Schule

Gemeinsam mit der Stadt Ettenheim und den Gemeinden Rust und Kappel-Grafenhausen konnte die Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg erreichen, dass der Ortenaukreis für die kommenden drei Schuljahre dankenswerterweise weiterhin bereit ist, diese Zusatzfahrten zu organisieren. Es wurde eine Mitfinanzierungsvereinbarung erarbeitet, die das Defizit für diese Schülerbeförderung auf die betroffenen Schulträger verteilt. Aufgrund der großen Anzahl an Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Emmendingen entfallen ca. 75% der Kosten auf die St. Landolin Schule. Da die Schulstiftung keinerlei staatliche Zuschüsse für die Schülerbeförderung bekommt, müssen diese Kosten auf die Eltern umgelegt werden. Die Schulstiftung kann die Vereinbarung nur dann unterzeichnen, wenn die Kosten durch Elternbeiträge gedeckt sind. 

Der genaue Fehlbetrag, der auf diese Weise finanziert werden muss, steht aktuell noch nicht fest. Wir rechnen aber mit ca. 60.000 bis 70.000 € für die Schulstiftung. Da wir auch die genauen Zahlen an Busschülerinnen und -schülern der St. Landolin Schule nicht kennen, können wir im ersten Schritt die notwendigen Beiträge nur abschätzen. Wir gehen aktuell davon aus, dass folgende Monatsbeträge pro Schülerin und Schüler ausreichen würden, die Kosten zu decken:

  • 25 €, wenn im Jahresdurchschnitt an mindestens vier Tagen pro Schulwoche eine der oben genannten Busstrecken genutzt wird.
  • 20 €, wenn im Jahresdurchschnitt an mindestens zwei Tagen pro Schulwoche eine der oben genannten Busstrecken genutzt wird.
  • 15 €, wenn die Busstrecken nur sporadisch genutzt werden, im Durchschnitt also weniger als zweimal pro Schulwoche.

Zweimal jährlich (Anfang November und März) werden jeweils sechs Monatsbeträge per Lastschrift von der Kontoverbindung für den Schulbeitrag eingezogen. Wenn kein Beitrag bezahlt wird, dürfen die Busse nicht benutzt werden. Dies wird stichprobenartig überprüft.

Wegen der oben genannten Gründe können sich diese Beträge noch ändern. Sollte eine Erhöhung um mehr als 5 € notwendig werden, würden wir noch einmal eine Umfrage starten. Falls die Zahlungen aufgrund Ihrer Bereitschaft höher ausfallen als der Finanzierungsbetrag, werden wir die Beträge verringern oder Mehreinnahmen zweckgebunden für die folgenden Schuljahre verwenden.

Um die betroffenen Schulbusse auch in den kommenden Jahren zu ermöglichen, bitten wir alle angeschriebenen Eltern aus dem Landkreis Emmendingen, die folgenden Fragen für jedes Ihrer Kinder bis zum 20. März zu beantworten:

 
 
Elternbeitrag für die Schülerbeförderung im Schuljahr 2026/27
Elternbeitrag für die Schülerbeförderung im Schuljahr 2026/27
Elternbeitrag für die Schülerbeförderung im Schuljahr 2026/27
Elternbeitrag für die Schülerbeförderung im Schuljahr 2026/27
Bereitschaft eines freiwilligen Beitrags
Einverständniserklärung