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Zur steuerlichen Berücksichtigung von Schulgeld
Die Schulstiftung ist gegen die geplante Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung von Schulgeld

In einer Pressemitteilung vom 9. Mai 2008 schreibt Stiftungsdirektor Dietfried Scherer:

Die geplante Abschaffung der teilweisen Abzugsfähigkeit von Schulgeld ist kurzsichtig, ungerecht und bildungspolitisch falsch.

Jeder Schüler, der eine Freie Schule besucht, erspart dem Staat mehr als 20 % der Kosten, die für einen Schüler an einer staatlichen Schule entstehen, da Freie Schulen mehr als 20 % der Kosten, die für einen staatlichen Schüler entstehen würden, aus eigener Kraft aufbringen müssen. Hinzu kommt noch die Ersparnis der Kommunen für den gesamten Bereich der Gebäudeerhaltung und der von der Kommune angestellten Personen (Hausmeister, Sekretärin, Reinigungspersonal).
Der bislang mögliche steuerliche Abzug von 30 % der Schulgeldkosten ist nur ein kleiner Ausgleich für die zusätzlichen Ausgaben, die Eltern aufbringen, um ihre Kinder an Freien Schulen unterrichten zu lassen. Diese Eltern finanzieren im übrigen über ihre Steuergelder in gleicher Weise die staatlichen Schulen, ohne deren Leistung überhaupt in Anspruch zu nehmen. Diese – nun nach dem Gesetzentwurf nicht mal mehr teilweise korrigierte – steuerliche Doppelbelastung ist ungerecht.

Der Plan ist politisch falsch. Politiker aller Parteien betonen immer wieder das Innovationspotential Freier Schulen, von dem auch das staatliche Schulwesen regelmäßig profitiert. Freie Schulen sind Motor der Bildungspolitik. Man bekommt unwillkürlich den Eindruck, dass hier dem guten Wettbewerb dirigistisch gesteuert werden soll, indem die Rahmenbedingungen für die Freien Schulen nicht, wie es bildungspolitisch - und wie oben belegt auch finanzpolitisch - richtig wäre, verbessert werden, sondern indem man deren Arbeit erschwert.

Es fällt schwer, solche Pläne nicht in einer Reihe mit Maßnahmen zu sehen, die zum Beispiel die Schülerbeförderungskosten für Freie Schulen überproportional erhöhen. Staatlichen Schulen wird so bei der absehbaren demografischen Entwicklung rückgehender Schülerzahlen auf diese Weise ein Vorteil verschafft, den sie im freien Wettbewerb so nicht hätten.

Der Plan, die teilweise Abzugsfähigkeit des Schulgeldes abzuschaffen, gehört vom Tisch. Dem politischen Interesse, exorbitant hohe Schulbeiträge in- und ausländischer freier Träger nicht zu unterstützen, kann ebenso mit einer angemessenen und sachgerechten Deckelung des Höchstbetrages begegnet werden. Bildungspolitisch richtig wäre es, den vollen steuerlichen Abzug des Schulgeldes bis zu diesem Höchstbetrag vorzusehen.

Dietfried Scherer
Stiftungsdirektor
Leiter der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg
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